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Outdoor Oberberg

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Redaktion: Outdoor Oberberg
Webdesign: Sven Schuh
Fotos: Outdoor Oberberg, Gerhard Torkler

Unsere AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Leistungen
Jeder Leistungsumfang ist dem jeweiligen Angebot zu entnehmen. Bei der Durchführung von Veranstaltungen behält sich Outdoor Oberberg Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vor, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von Outdoor Oberberg nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Nebenabreden und Änderungen der im jeweiligen Angebot aufgeführten Leistungen und Kosten durch Wünsche des Auftraggebers bedürfen der schriftlichen Bestätigung von Outdoor Oberberg.

2. Haftung
Die Teilnahme an den Veranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr. Diese Regelung gilt insbesondere für Risiken, die von Outdoor Oberberg nicht vorhersehbar und/oder nicht beeinflussbar und/oder nicht zu vertreten sind.

3. Vertragsabschluß
Aufträge bzw. Teilnahmen sind nur dann verbindlich, wenn das elw-Institut die schriftliche Bestätigung des Auftraggebers vorliegt, hierbei gilt auch die Bestätigung per Email. Darauf erfolgt eine Bestätigungsmail durch Outdoor Oberberg.

4. Veranstaltungsablauf
Die Kursteilnahme ist in der Regel nur für die in der Programmbeschreibung unter www.outdooroberberg.de  genannten Zielgruppe möglich.
Extra-Absprachen erfordern eine vorherige Bestätigung von Outdoor Oberberg.
Die Wartezeit die der/die Referent(en)/ Trainer(in) am Veranstaltungstreffpunkt beträgt ist längstens 60 Minuten über die festgelegte Startzeit.
Die Teilnahmegebühr ist in der Regel bis spätestens einen Tag vor dem Termin der Veranstaltung zu überweisen, spätestens vor Beginn bei dem/den Referent(en)/ Trainer(in) der Veranstaltung zu bezahlen.

5. Mitwirkungspflicht
Die Aufsichtspflicht verbleibt stets bei den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Teilnehmern. Darüber hinausgehende Aufsichtspflichten über Kinder und Jugendliche bedürfen der vorherigen Vereinbarung. Outdoor Oberberg ist nur verantwortlich für den Ablauf des Programmes.

6. Zahlungsbedingungen
Der Auftraggeber verpflichtet sich bis 1 Tag vor Beginn der Veranstaltung die Zahlung von 100% der Auftragssumme, auf das Konto von Outdoor Oberberg zu überweisen. Somit wird das vereinbarte Vertragsverhätnis rechtskräftig. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen ist Outdoor Oberberg berechtigt, den Auftrag fristlos zu kündigen und eine angemessene Entschädigung in Höhe der bis dahin entstandenen Auslagen zu verlangen. Die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug bleiben unberührt. Bei Angeboten mit Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen erkennt der Auftraggeber die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Beherbergungsbetriebes an.
Alle Preise sind Bruttopreise.

7. Stornoregelungen
Bei Absage der Veranstaltungsteilnahme kann Outdoor Oberberg folgende pauschalisierte Stornokosten erheben:
ab 90 Tagen bis 22 Tage vor Beginn der Veranstaltung 25%
21 - 6 Tage vor Beginn der Veranstaltung 50%
ab dem 5. Tag vor Beginn der Veranstaltung 100% der gesamten Auftragssumme.

8. Veranstaltungsausfall
Sollte eine Veranstaltung von Outdoor Oberberg aufgrund der nicht erreichten Mindestteilnehmerzahl ausfallen, so werden die bereits angemeldeten Teilnehmer einen Tag vor der eigentlichen Veranstaltungsdurchführung per E-Mail oder telefonisch informiert. Evtl. geleistete Teilnahmegebühren werden innerhalb von 7 Tagen zurückerstattet.

9. Nutzungsrechte
Die von Outdoor Oberberg angefertigten und vorgelegten Entwürfe, Ideen und Konzeptionen sind geistiges Eigentum von Outdoor Oberberg und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht - auch nicht teilweise - genutzt oder umgesetzt werden.

10. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ungültig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine Vereinbarung ersetzt werden muss, die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Vertragsbestimmung entspricht.

11. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Waldbröl. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Stand: 01.01.2012

Unsere AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Leistungen
Jeder Leistungsumfang ist dem jeweiligen Angebot zu entnehmen. Bei der Durchführung von Veranstaltungen behält sich Outdoor Oberberg GbR Bockemühl-Simon und Schuh, nachfolgend Outdoor Oberberg genannt, Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vor, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von Outdoor Oberberg nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Nebenabreden und Änderungen der im jeweiligen Angebot aufgeführten Leistungen und Kosten durch Wünsche des Auftraggebers bedürfen der schriftlichen Bestätigung von Outdoor Oberberg.

2. Haftung
Die Teilnahme an den Veranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr. Diese Regelung gilt insbesondere für Risiken, die von Outdoor Oberberg nicht vorhersehbar und/oder nicht beeinflussbar und/oder nicht zu vertreten sind.

3. Vertragsabschluß
Aufträge bzw. Teilnahmen sind nur dann verbindlich, wenn das elw-Institut die schriftliche Bestätigung des Auftraggebers vorliegt, hierbei gilt auch die Bestätigung per Email. Darauf erfolgt eine Bestätigungsmail durch Outdoor Oberberg.

4. Veranstaltungsablauf
Die Kursteilnahme ist in der Regel nur für die in der Programmbeschreibung unter www.outdooroberberg-gbr.de  genannten Zielgruppe möglich.
Extra-Absprachen erfordern eine vorherige Bestätigung von Outdoor Oberberg.
Die Wartezeit die der/die Referent(en)/ Trainer(in) am Veranstaltungstreffpunkt beträgt ist längstens 60 Minuten über die festgelegte Startzeit.
Die Teilnahmegebühr ist in der Regel bis spätestens einen Tag vor dem Termin der Veranstaltung zu überweisen, spätestens vor Beginn bei dem/den Referent(en)/ Trainer(in) der Veranstaltung zu bezahlen.

5. Mitwirkungspflicht
Die Aufsichtspflicht verbleibt stets bei den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Teilnehmern. Darüber hinausgehende Aufsichtspflichten über Kinder und Jugendliche bedürfen der vorherigen Vereinbarung. Outdoor Oberberg ist nur verantwortlich für den Ablauf des Programmes.

6. Zahlungsbedingungen
Der Auftraggeber verpflichtet sich bis 1 Tag vor Beginn der Veranstaltung die Zahlung von 100% der Auftragssumme, auf das Konto von Outdoor Oberberg zu überweisen. Somit wird das vereinbarte Vertragsverhätnis rechtskräftig. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen ist Outdoor Oberberg berechtigt, den Auftrag fristlos zu kündigen und eine angemessene Entschädigung in Höhe der bis dahin entstandenen Auslagen zu verlangen. Die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug bleiben unberührt. Bei Angeboten mit Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen erkennt der Auftraggeber die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Beherbergungsbetriebes an.
Alle Preise sind Bruttopreise.

7. Stornoregelungen
Bei Absage der Veranstaltungsteilnahme kann Outdoor Oberberg folgende pauschalisierte Stornokosten erheben:
ab 90 Tagen bis 22 Tage vor Beginn der Veranstaltung 25%
21 - 6 Tage vor Beginn der Veranstaltung 50%
ab dem 5. Tag vor Beginn der Veranstaltung 100% der gesamten Auftragssumme.

8. Veranstaltungsausfall
Sollte eine Veranstaltung von Outdoor Oberberg aufgrund der nicht erreichten Mindestteilnehmerzahl ausfallen, so werden die bereits angemeldeten Teilnehmer einen Tag vor der eigentlichen Veranstaltungsdurchführung per E-Mail oder telefonisch informiert. Evtl. geleistete Teilnahmegebühren werden innerhalb von 7 Tagen zurückerstattet.

9. Nutzungsrechte
Die von Outdoor Oberberg angefertigten und vorgelegten Entwürfe, Ideen und Konzeptionen sind geistiges Eigentum von Outdoor Oberberg und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht - auch nicht teilweise - genutzt oder umgesetzt werden.

10. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ungültig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine Vereinbarung ersetzt werden muss, die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Vertragsbestimmung entspricht.

11. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Waldbröl. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Stand: 01.03.2010